Primärprävention
Zur Primärprävention zählen alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das erstmalige Auftreten einer Krankheit zu verhindern, d.h., die Neuerkrankungsrate (Inzidenzrate) zu senken und das Vorhandensein von Risikofaktoren zu vermindern. Beispiele sind Raucherentwöhnung und Impfungen. Auch die Impfung gegen Tollwut bei Exposition gegenüber einem tollwutverdächtigen Tier und die Tetanus-Auffrischimpfung bei einer Verletzung zählen zur Primärprävention.
Alle 4 Präventionsformen sind prüfungsrelevant. Sie werden vom IMPP gerne anhand konkreter Beispiele abgefragt.
Sekundärprävention
Sie umfasst , sowie Interventionen zur Vermeidung fortgeschrittener Krankheitsstadien (z.B. Krebsfrüherkennung, Behandlung einer KHK zur Vermeidung eines Myokardinfarktes).