Allgemeines
Arbeits- oder Betriebsunfall
Ein Unfallereignis im Sinne eines Arbeitsunfalles ist ein bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper unfreiwillig einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Bei einem Arbeitsunfall sind nicht nur Arbeitnehmer bei der Ausübung Ihrer versicherten Tätigkeiten durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert, sondern auch Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die nach einem Verkehrsunfall erste Hilfe geleistet haben.
Kein Versicherungsschutz durch die DGUV besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig (quasi aus innerer Ursache) während der versicherten Tätigkeit auftreten (z.B. ein Herzinfarkt).
Vom Arbeitsunfall abgegrenzt werden muss die , die durch Schädigungen infolge der beruflichen Tätigkeit bedingt ist (z.B. subtoxisch-kumulatives Ekzem bei Friseuren).