Voraussetzungen für die Narkoseausleitung
Zur Narkoseausleitung müssen Hypnose und Relaxierung abgeklungen und autonome Reflexe wieder vorhanden sein. Die analgetische Komponente der Narkose ist in der unmittelbar postoperativen Phase erwünscht, da der Patient nicht mit Schmerzen aufwachen sollte. Das zeitgerechte Beenden der Anästhetikazufuhr ist abhängig von der korrekten Abschätzung des Operationsendes, wofür eine gute Kommunikation zwischen Anästhesist und Operateur notwendig ist. Zudem müssen folgende Punkte abgefragt bzw. sichergestellt sein, bevor mit der Narkoseausleitung begonnen wird:
Wurden adäquate (periphere) Analgetika verabreicht, um dem Patienten ein schmerzfreies Erwachen zu ermöglichen?
Ist eine Ateminsuffizienz aufgrund von Opioiden auszuschließen (→ ausreichender Zeitabstand zur letzten Opioidgabe) und die Relaxierung vollständig abgeklungen (vollständige Erholung der neuromuskulären Funktion → adäquate TOF-Ratio)?
Bei der totalen intravenösen Anästhesie erfolgt die Aufrechterhaltung der Narkose durch die intravenöse Gabe eines Opioids und eines Hypnotikums.
Bei der balancierten Anästhesie erfolgt die Aufrechterhaltung der Narkose durch den kombinierten Einsatz eines volatilen Anästhetikums über die Atemluft und eines intravenös verabreichten Opioids.