Elektronische Gesundheitskarte
Seit 2015 besitzt jeder, der (gesetzlich oder freiwillig) bei einer Krankenkasse versichert ist, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die eGK wird grundsätzlich bei jedem Arztbesuch vorgelegt und mit einem Eingabegerät in die EDV-Anlage der Praxis eingelesen, im Notdienst können die Daten auch mit einem tragbaren Gerät eingelesen und später in das EDV-System übertragen werden. Sollte das technische System ausgefallen oder die Karte nicht vorlegbar sein, kann in einem Ersatzverfahren der Abrechnungsschein manuell ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass der Ersatzschein vom Patienten unterschrieben wird. Im Ausland ist die Rückseite der eGK als Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card; EHIC) gültig. Bei Arbeits-, Kindergarten- und Schulunfällen oder Berufskrankheiten wird die eGK nicht verwendet.