Indikationen und Hörgeräteversorgung
Hörgeräte, Mittelohrimplantate/knochenverankernde Hörgeräte und Cochlea-Implantate gehören dem Bereich der auditiven Rehabilitation an, welche zur Verbesserung oder Wiederherstellung des Hörvermögens dient. Die auditive Rehabilitation kommt dann zum Einsatz, wenn Hörstörungen durch medikamentöse oder otochirurgische Verfahren nicht verbessert werden können. Das verwendete Verfahren ist abhängig vom Ausmaß des Hörverlustes, aber auch von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Betroffenen. Nach den deutschen Hilfsmittelrichtlinien liegt eine Versorgungsindikation vor, wenn
der tonaudiometrische Hörverlust des besseren Ohres ≥ 30 dB in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4000 Hz beträgt
die Sprachverständlichkeit auf dem besseren Ohr bei 65 dB ≤ 80% liegt
der Patient das Hörgerät adäquat bedienen kann
eine Besserung durch medikamentöse oder operative Maßnahmen nicht zu erwarten ist.
Die Otosklerose ist eine von der knöchernen Labyrinthkapsel ausgehende Erkrankung mit herdförmigen Knochenumbauprozessen, die zu einer Schallleitungsschwerhörigkeit führen.