In der Anamnese sollte vor allem nach einer Schwerhörigkeit, Schwindel und einem Tinnitus gefragt werden. Wichtig sind auch Angaben über stattgehabte Ohroperationen, Trommelfellperforation, rezidivierende Entzündungen sowie die Erhebung einer Medikamentenanamnese.
Zuerst inspiziert man das äußere Ohr hinsichtlich Rötungen, Schwellungen, Sekretionen aus dem Gehörgang oder weiterer Veränderungen. Danach prüft man das Ohr auf Schmerzhaftigkeit: Ein Druckschmerz am Tragus und ein Zugschmerz an der Ohrmuschel weisen auf eine Entzündung des äußeren Ohres hin; ein klopf- oder druckschmerzhaftes Mastoid auf eine Mastoiditis.
und : Da der äußere Gehörgang gekrümmt ist, zieht man zunächst die Ohrmuschel am oberen Anteil der Helix nach dorsokranial. So wird er gestreckt und man kann den Trichter des Otoskops einführen. Neben der allgemeinen Beschaffenheit des Gehörgangs wird das Trommelfell inspiziert.
Als Tinnitus wird eine auditorische Empfindungsstörung bezeichnet, die Ausdruck einer veränderten Hörwahrnehmung ist. Ein Tinnitus kann in unterschiedlichen Formen auftreten: als reiner Ton, mit unterschiedlichen Frequenzen oder als Geräusch.