Rechtliche Aspekte der Unterbringung
Grundlagen
Als gesetzliche Grundlagen für eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung existieren im Strafrecht die §§63 und 64 StGB, im öffentlichen Recht die landesrechtlichen Unterbringungsgesetze (PsychKG) und im Betreuungsrecht der §1906 BGB.
Unterbringungen nach dem Strafrecht dienen dem Schutz der Allgemeinheit, Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht ausschließlich dem Schutz des Betroffenen und Unterbringungen nach PsychKG sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch dem Wohl des Betroffenen, was wiederum auch bedeutet, dass eine Fremdgefährdung kein Grund für eine Unterbringung nach dem Betreuungsrecht sein kann.
Generell sollte mit Zwangsunterbringungen immer mit größter Vorsicht umgegangen werden, da jede Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung darstellt und somit die im Grundgesetz verankerten Rechte verletzt.