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      1. Steckbrief
      2. Grundlagen
      3. Zwangsunterbringung nach PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetze des Landesrechts)
      4. Unterbringung nach dem Betreuungsrecht (§ 1906 BGB)
      5. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Maßregelvollzug nach § 63 StGB)
      6. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)
      7. IMPP-Fakten im Überblick
  • Ärztliche Rechts- und Berufskunde

Unterbringung: Rechtliche Aspekte

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 9 min
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Steckbrief

Das Thema Unterbringung ist in der Regel nur für psychiatrische Erkrankungen relevant, und zwar, wenn eine psychische Störung so weit geht, dass der Patient sich selbst oder andere gefährdet. Dann besteht die Möglichkeit einer Unterbringung in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer Wohnung. Da diese aber immer auch Freiheitsentzug bedeutet, sollte sie nur ergriffen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Jede Zwangsunterbringung muss je nach Bundesland innerhalb von 24–72 h von einem Richter geprüft werden, um einen Missbrauch zu verhindern und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu sichern.

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Unterbringung

Da jede Unterbringungn mit Freiheitsentzug verbunden ist, muss die Indikation sehr streng gestellt werden.

(Foto: Thieme Gruppe, M. Mauch)
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    Grundlagen

    Als gesetzliche Grundlagen für eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung existieren im Strafrecht die §§63 und 64 StGB, im öffentlichen Recht die landesrechtlichen Unterbringungsgesetze (PsychKG) und im Betreuungsrecht der §1906 BGB.

    Unterbringungen nach dem Strafrecht dienen dem Schutz der Allgemeinheit, Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht ausschließlich dem Schutz des Betroffenen und Unterbringungen nach PsychKG sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch dem Wohl des Betroffenen, was wiederum auch bedeutet, dass eine Fremdgefährdung kein Grund für eine Unterbringung nach dem Betreuungsrecht sein kann.

    Merke:

    Generell sollte mit Zwangsunterbringungen von Menschen immer mit größter Vorsicht umgegangen werden, da jede Unterbringung eines Menschen in eine geschlossene Einrichtung darstellt und somit die im Grundgesetz verankerten Rechte eines jeden Menschen verletzt.

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      zuletzt bearbeitet: 07.07.2022
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