Reproduktionsmedizin
In den Bereich der Reproduktionsmedizin fallen relativ neu entwickelte Techniken wie Sterilitätsoperationen, In-vitro-Fertilisation (IVF) bzw. intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sowie die neuen Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik (PID). Einige medizinische Details werden im Rahmen der Reproduktionsmedizin in der Gynäkologie besprochen. Auch Samen-, Ei- und Embryonenspende sowie Leihmutterschaft sind Themen, die hier diskutiert werden und ethische sowie rechtliche Fragen aufwerfen.
Der Umgang mit menschlichen Embryonen unterliegt den rechtlichen Rahmenbedingungen des Embryonenschutzgesetzes, das am 01.01.1991 in Kraft trat. Bezüglich genetischer Untersuchungen gilt das 2009 in Kraft getretene Gendiagnostik-Gesetz.
Beratungspflicht
Vor der muss eine erfolgen. Es geht dabei um die Evaluation der gegenwärtigen Situation des Paares (z.B. Motivation für den Kinderwunsch) sowie um die Vermittlung von Informationen hinsichtlich (Erfolgsrate, Risiken, Komplikationen), (z.B. Belastungssituation vor/während/nach der Behandlung, überwertiger Kinderwunsch etc.) und (z.B. Adoption als Alternative) Aspekte einer Fertilitätsbehandlung.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist das Beenden einer bestehenden Schwangerschaft mittels medikamentöser und/oder operativer Maßnahmen.
Ein irreversibler, kompletter Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms wird als irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA; früher: Hirntod) bezeichnet. Dies ist gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen.