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      1. Steckbrief
      2. Reproduktionsmedizin
      3. Schwangerschaftsabbruch
      4. Sterbehilfe
      5. Organspende
      6. Ethikkommission
      7. IMPP-Fakten im Überblick

Rechtliche Aspekte in besonderen medizinischen Situationen

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 18 min
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Steckbrief

Die stetigen Fortschritte in der Medizin mit der Entwicklung neuer Technologien bringen Möglichkeiten mit sich, über die Linderung von Leid durch Behandlung krankhafter Zustände hinaus auch in Bereichen zu intervenieren, die in hohem Maße mit ethischen Kontroversen behaftet sind.

Beispiele sind die Betreuung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch, denen durch die moderne Reproduktionsmedizin geholfen werden kann. Auch die gegensätzliche Situation einer ungewollten Schangerschaft ist für die Betroffenen heutzutage nicht mehr zwangsläufig mit der Geburt eines Kindes verbunden. Allerdings wirft die vorsätzliche Beendigung einer Schwangerschaft komplexe ethische und rechtliche Fragestellungen auf. Rechtliche Regelungen in Deutschland finden sich in §218 und §219 StGB. Demnach ist das Beenden der Schwangerschaft bis zur 14. SSW p.m. (12. Woche p.c.) zwar gesetzeswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Hat ein Mensch den Wunsch, sein Leben zu beenden, ist aber nicht mehr selbst dazu in der Lage, seinen Tod aktiv herbeizuführen, kann er ggf. (passive) Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Dies ist auch in Deutschland laut aktueller Gesetzeslage unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kam das Versagen eines lebenswichtigen Organs vor wenigen Jahrzehnten noch einem Todesurteil gleich, sind inzwischen Transplantationen verschiedener Organe mit befriedigendem Erfolg möglich. Die Bereitschaft zur Organspende ist in Deutschland allerdings nach wie vor gering. Wie die rechtlichen Regelungen auszugestalten sind, um mehr Menschen zum Ausfüllen eines Organspendeausweises zu bewegen, ist immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen.

Vor Interventionen, die mit grundlegenden ethischen Problemen verbunden sind, können und müssen Ärzte und Angehörige anderer medizinnaher Berufsgruppen sich von Ethikkommissionen beraten lassen. Auch klinische Studien und viele andere Forschungsvorhaben werden von solchen Kommissionen genehmigt und überwacht.

In kontinuierlichen Debatten werden verschiedene ethische Positionen gegeneinander abgewogen und in geltende Rechtsnormen gefasst. Diese werden im Folgenden kurz umrissen.

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Juristische Aspekte in besonderen medizinischen Situationen

Für viele, insbesondere ethisch kontroverse Situationen in der Medizin gibt es rechtliche Regelungen, die Ärzte bei ihren Entscheidungen unterstützen sollen.

(Foto: Thieme Gruppe, M. Mauch)
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    Reproduktionsmedizin

    In den Bereich der Reproduktionsmedizin fallen relativ neu entwickelte Techniken wie Sterilitätsoperationen, In-vitro-Fertilisation (IVF) bzw. intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sowie die neuen Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik (PID). Einige medizinische Details werden im Rahmen der Reproduktionsmedizin in der Gynäkologie besprochen. Auch Samen-, Ei- und Embryonenspende sowie Leihmutterschaft sind Themen, die hier diskutiert werden und ethische sowie rechtliche Fragen aufwerfen.

    Der Umgang mit menschlichen Embryonen unterliegt den rechtlichen Rahmenbedingungen des Embryonenschutzgesetzes, das am 01.01.1991 in Kraft trat. Bezüglich genetischer Untersuchungen gilt das 2009 in Kraft getretene Gendiagnostik-Gesetz.

    Beratungspflicht

    Vor der muss eine erfolgen. Es geht dabei um die Evaluation der gegenwärtigen Situation des Paares (z.B. Motivation für den Kinderwunsch) sowie um die Vermittlung von Informationen hinsichtlich (Erfolgsrate, Risiken, Komplikationen), (z.B. Belastungssituation vor/während/nach der Behandlung, überwertiger Kinderwunsch etc.) und (z.B. Adoption als Alternative) Aspekte einer Fertilitätsbehandlung.

    Schwangerschaftsabbruch

    Ein Schwangerschaftsabbruch ist das Beenden einer bestehenden Schwangerschaft mittels medikamentöser und/oder operativer Maßnahmen.

    Irreversibler Hirnfunktionsausfall (früher: Hirntod)

    Als irreversiblen Hirnfunktionsausfall (IHA; früher: Hirntod) bezeichnet man den irreversiblen, kompletten Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist damit gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen.

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      zuletzt bearbeitet: 08.06.2022
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