Freiheiten und Pflichten
Behandlungsfreiheit
Grundsätzlich ist der Arzt in der Ausübung seines Berufes frei und kann die Behandlung eines Patienten in einzelnen begründeten Fällen ablehnen, wenn dem Patienten daraus kein Schaden entsteht. Mit seiner Niederlassung und dem Kassenarztvertrag muss ein Arzt jede notwendige Behandlung übernehmen, sofern es seine Qualifikation erlaubt. Dies bedeutet, dass er eine Behandlung auch dann durchführen muss, wenn die Vergütung einer Leistung nicht gesichert ist.
Ablehnungsgründe können sein
ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient,
mangelnde Qualifikation des Arztes für die erforderliche Behandlung
Überlastung.
Ärztliche Hilfeleistungspflicht
Im Notfall (Unglücksfall, gemeine Gefahr und Not, § 323c StGB) ist ein Arzt oder Medizinstudent wie jeder Bürger zur Hilfeleistung verpflichtet. Wer nicht hilft, obwohl dies erforderlich und zumutbar ist, kann strafrechtlich wegen belangt werden.