Grundlagen
Die Schweigepflicht schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das in Deutschland Verfassungsrang hat. Sie ist eine der höchsten Berufs- und Standespflichten des Arztes. Die Bundesärztekammer fasst die Regularien kompakt zusammen: „Die ärztliche Schweigepflicht ist in [...] den entsprechenden Bestimmungen der Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Danach haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, auch nach dem Tod des Patienten, zu schweigen. Die Schweigepflicht ergibt sich zudem als Nebenpflicht aus dem zwischen Arzt und Patient geschlossenen Behandlungsvertrag […] Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht kann daher neben berufsrechtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahmen auch Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.“
Jede Verletzung ist . Unter dem Schutz des Gesetzes stehen , also alle personenbezogenen Daten und alle Tatsachen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind. Die Schweigepflicht bezieht sich auf behandlungsbezogene Tatsachen, behandlungsbezogene Unterlagen, anamnestische Informationen und die Tatsache, dass der Patient überhaupt in Behandlung ist.