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Sexualdelikte

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 7 min
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Steckbrief

Sexualdelikte sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen. Zu ihnen zählen der sexuelle Missbrauch, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. Ärztliche Aufgaben sind dabei die Untersuchung von Opfern und Tätern und die Therapie von Verletzungen, aber auch die Verletzungsdokumentation und Maßnahmen zur Beweissicherung.

Dieses Modul fokussiert auf die rechtlichen Grundlagen von Sexualdelikten.

Die Erstversorgung weiblicher Vergewaltigungsopfer ist ausführlich in der Gynäkologie beschrieben. Kindesmissbrauch wird im Rahmen der Pädiatrie behandelt.

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    Rechtliche Grundlagen

    Definition:
    Sexualdelikte

    Sexualdelikte sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen. Zu ihnen zählen der sexuelle Missbrauch, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung.

    Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)

    Als solchen bezeichnet man sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind). Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    • sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt

    • sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt

    • ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt

    • ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich selbst vornimmt

    • auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

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      Sexualdelikte

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      Sexualdelikte

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      Vernetzung mit weiteren Modulen

      zuletzt bearbeitet: 02.02.2023
      Fachlicher Beirat: Dr. med. Gisela Zimmer, 08.04.2020
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