Indikationen zur forensischen Altersbestimmung
In der Rechtsmedizin ist eine Altersbestimmung bzw. Altersschätzung von nicht identifizierten Leichnamen notwendig.
Auch von Behörden und Gerichten wird eine Altersdiagnostik angefordert, um Menschen mit zweifelhaften Altersangaben nicht aus Altersgründen zu benachteiligen und rechtlich vom Lebensalter abhängige Verfahren korrekt durchführen zu können. Vor allem im Strafrecht ist die Kernfrage, ob jemand noch minderjährig oder schon erwachsen ist. Außerhalb von Strafverfahren ist die Altersgrenze von 18 Jahren z.B. für Vormundschaftsangelegenheiten bedeutsam. Im Asylverfahren ist die Altersgrenze von 16 Jahren z.B. für Fragen der Unterbringung relevant.