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Rechtsbegriffe der forensischen Traumatologie

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  • Lesezeit: 5 min
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Steckbrief

Die forensische Traumatologie befasst sich mit der kriminologischen Untersuchung von Verletzungen.

Rechtlich unterschieden werden Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie Körperverletzung und Tötung und bei Letzterer wiederum Totschlag und Mord. Für die ärztliche Tätigkeit sind Themen wie Tötung auf Verlangen, Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen sowie allgemein unterlassene Hilfeleistung relevant.

Als Unglücksfall oder Unfall bezeichnet man ein plötzliches, von außen kommendes Ereignis, das für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig eintritt und eine Gesundheitsschädigung bewirkt.

Suizid und Suizidversuch sind straffrei, ebenfalls Mithilfe oder Anstiftung, solange der Betroffene bis zuletzt die Herrschaft über die Entscheidung und die suizidale Handlung behält. Allerdings ist oft schwer zu definieren, wann der Täter lediglich straflose Beihilfe leistet und wann er strafbarer Täter wird.

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    Rechtsbegriffe

    Definition:
    Forensik

    Die Forensik befasst sich mit Identifizierung bzw. Ausschluss, Analyse und Rekonstruktion krimineller Handlungen. Die forensische Traumatologie ist das Teilgebiet der Forensik, das sich mit Verletzungen befasst.

    Im Strafrecht wird formal zunächst zwischen Körperverletzung und Tötung unterschieden. Fahrlässig handelt hierbei eine Person, wenn sie die Sorgfalt, zu der sie nach den Umständen und nach den persönlichen Fähigkeiten imstande ist, außer Acht lässt und hierdurch Schaden verursacht. In allen anderen Fällen wird ein vorsätzliches Handeln angenommen.

    Vorsätzliche Tötungsdelikte werden in Totschlag (§212 StGB) und Mord (§211StGB) unterschieden, wobei zur Abgrenzung die Motivation des Täters maßgeblich ist: Bei Vorliegen von Heimtücke, Grausamkeit, Habgier oder anderen niederen Beweggründen spricht man von Mord, ohne diese Beweggründe von Totschlag.

    werden mit Strafen < 1 Jahr oder mit Geldstrafen geahndet; ist das Strafmaß ≥ 1 Jahr, spricht man von .

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      zuletzt bearbeitet: 08.06.2022
      Fachlicher Beirat: Dr. med. Gisela Zimmer, 05.04.2020
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