Rechtsbegriffe
Forensik
Die Forensik befasst sich mit Identifizierung bzw. Ausschluss, Analyse und Rekonstruktion krimineller Handlungen. Die forensische Traumatologie ist das Teilgebiet der Forensik, das sich mit Verletzungen befasst.
Im Strafrecht wird formal zunächst zwischen Körperverletzung und Tötung unterschieden. Fahrlässig handelt hierbei eine Person, wenn sie die Sorgfalt, zu der sie nach den Umständen und nach den persönlichen Fähigkeiten imstande ist, außer Acht lässt und hierdurch Schaden verursacht. In allen anderen Fällen wird ein vorsätzliches Handeln angenommen.
Vorsätzliche Tötungsdelikte werden in Totschlag (§212 StGB) und Mord (§211StGB) unterschieden, wobei zur Abgrenzung die Motivation des Täters maßgeblich ist: Bei Vorliegen von Heimtücke, Grausamkeit, Habgier oder anderen niederen Beweggründen spricht man von Mord, ohne diese Beweggründe von Totschlag.
werden mit Strafen < 1 Jahr oder mit Geldstrafen geahndet; ist das Strafmaß ≥ 1 Jahr, spricht man von .