Rechtlicher Rahmen
Die Obduktion fällt unter das übergeordnete Gebiet des Sektionsrechts. Das Sektionsrecht ist Landesrecht. So gelten je nach Land teils erweiterte Zustimmungslösungen, teils Widerspruchslösungen. Z. T. ist die Handhabung von Obduktionen, selbstverständlich im Einklang mit der jeweiligen Landesgesetzgebung, auch in den Aufnahmeverträgen von Krankenhäusern geregelt. Der Mangel an einer bundeseinheitlichen Regelung führt zu sehr unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen und wird stark kritisiert.
Zu berücksichtigen sind bei Obduktionen fortbestehende Rechte des Verstorbenen (sog. Leichenrecht): Es besteht ein postmortal fortbestehender Persönlichkeitsschutz, der die Respektierung der Menschenwürde auch nach dem Tod verlangt. Der Leichnam gilt als nicht veräußerbare Sache (im Handel), kann jedoch als „Sache“ im Sinne der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden.
Hinzu kommen Rechte der Angehörigen (): Den Hinterbliebenen steht das zu (Organisation der Bestattung, Organspende etc.), sofern der Verstorbene nicht selbst Regelungen (z.B. Organspendeausweis) getroffen hat.