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      2. Rechtliche Grundlagen
      3. Vorgehensweise bei der Leichenschau
      4. Feststellung des Todes
      5. Todeszeitbestimmung
      6. Todesursache und Todesart
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Leichenschau

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 14 min
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Steckbrief

Jeder niedergelassene oder in einem Krankenhaus angestellte Arzt ist zur Leichenschau verpflichtet. Umgekehrt muss jede menschliche Leiche und jede Totgeburt > 500 g von einem Arzt untersucht werden. Dies dient der sicheren Todesfeststellung und ist wichtig für die Todesursachenstatistik, Seuchenbekämpfung, die Aufdeckung strafbarer Handlungen oder zur Prävention. Sie erfolgt in möglichst standardisierten Schritten an der unbekleideten Leiche bei ausreichender Beleuchtung, es sei denn, es finden sich Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod (dann ist jede weitere Veränderung an der Leiche zu unterlassen und die Polizei zu verständigen).

Die Feststellung des Todes darf erst erfolgen, wenn mindestens eines der sicheren Todeszeichen vorhanden ist (Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis). Zur Ermittlung des Todeszeitpunkts stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Auch die Feststellung der Todesart (natürlicher Tod, nicht natürlicher Tod, ungelärte Todesursache) erfolgt nach Möglichkeit bereits im Rahmen der Leichenschau. Die Todesursache wird nach Möglichkeit ebenfalls angegeben (Auskünfte einholen!), mit letzter Sicherheit lässt sie sich jedoch nur im Rahmen einer Obduktion klären.

Während die Identifizierung bei frischen Leichen in der Regel leicht möglich ist, stellt sie bei fortgeschrittenen Fäulnisveränderungen oder starker Zerstückelung erhebliche Anforderungen an den Untersucher.

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    Rechtliche Grundlagen

    Jede menschliche Leiche und jede Totgeburt (d.h. Fetus > 500 g schwer) muss von einem Arzt untersucht werden. Dies dient der Festellung

    • des Todes

    • des Todeszeitpunkts

    • der Todesart

    • der Todesursache

    • der Identität

    und zum Ausfüllen des Leichenschauscheins.

    Neben der sicheren Todesfeststellung (wichtig zur Vermeidung von Scheintodesfällen, vor eventueller Organexplantation und generell für Personenstandsregister, Erbrecht etc.) hat die Leichenschau einen Stellenwert in der Todesursachenstatistik (nach welcher auch Ressourcen im Gesundheitswesen verteilt werden), in der Seuchenbekämpfung, in der Aufdeckung strafbarer Handlungen oder zur Prävention (Schutz weiterer Personen, z.B. vor CO-Vergiftung).

    Die Leichenschau wird durch die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt, sodass sie sich jeweils in Details unterscheidet. Neben dieser sog. gerichtlichen Leichenschau gibt es noch:

    Plötzlicher Kindstod (SIDS)

    Beim plötzlichen Kindstod (SIDS = Sudden Infant Death Syndrome) handelt es sich um einen rasch eintretenden Tod eines Säuglings, der unerwartet auftritt (ohne vorhergehende Krankheitszeichen oder andere Hinweise aus der Anamnese), bei dem keine Hinweise für einen nicht natürlichen Tod bestehen (weder durch die körperliche Untersuchung noch durch die Auffindesituation) und bei dem keine aus klinischer oder histologisch-pathologischer Sicht erklärbare Todesursache in der Autopsie gefunden wird.

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      Leichenschau Checkliste Medical Skills Grundlagen Patientenbetreuung Sterben und Tod eines Patienten Leichenschau Leichenschau Die Leichenschau Leichenschau umfasst neben der Identifizierung sicherer Todeszeichen auch die komplette Untersuchung der entkleideten Leiche Vorder und Rückseite alle Körpe...

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      zuletzt bearbeitet: 24.03.2023
      Fachlicher Beirat: Dr. med. Gisela Zimmer, 05.04.2020
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