Rechtliche Grundlagen
Jede menschliche Leiche und jede Totgeburt (d.h. Fetus > 500 g schwer) muss von einem Arzt untersucht werden. Dies dient der Festellung
des Todes
des Todeszeitpunkts
der Todesart
der Todesursache
der Identität
und zum Ausfüllen des Leichenschauscheins.
Neben der sicheren Todesfeststellung (wichtig zur Vermeidung von Scheintodesfällen, vor eventueller Organexplantation und generell für Personenstandsregister, Erbrecht etc.) hat die Leichenschau einen Stellenwert in der Todesursachenstatistik (nach welcher auch Ressourcen im Gesundheitswesen verteilt werden), in der Seuchenbekämpfung, in der Aufdeckung strafbarer Handlungen oder zur Prävention (Schutz weiterer Personen, z.B. vor CO-Vergiftung).
Die Leichenschau wird durch die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt, sodass sie sich jeweils in Details unterscheidet. Neben dieser sog. gerichtlichen Leichenschau gibt es noch:
Beim plötzlichen Kindstod (SIDS = Sudden Infant Death Syndrome) handelt es sich um einen rasch eintretenden Tod eines Säuglings, der unerwartet auftritt (ohne vorhergehende Krankheitszeichen oder andere Hinweise aus der Anamnese), bei dem keine Hinweise für einen nicht natürlichen Tod bestehen (weder durch die körperliche Untersuchung noch durch die Auffindesituation) und bei dem keine aus klinischer oder histologisch-pathologischer Sicht erklärbare Todesursache in der Autopsie gefunden wird.