Beurteilung des Therapieerfolgs
Verschwinden sämtlicher bekannter Tumormanifestationen. Sie muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden, die mindestens 4 Wochen auseinanderliegen sollten. Bei der zweiten Beurteilung dürfen keine neuen Krankheitsmanifestationen aufgetreten sein. Die histopathologische Remission (z.B. durch Knochenmarkpunktion gesichert) besitzt einen höheren Aussagewert als die klinisch beurteilte Remission.
Rückgang aller messbaren Tumorparameter (z.B. Größe, Blastenzahl) um mindestens 50% der initial ermittelten Werte. Auch sie sollte durch zwei mindestens 4 Wochen auseinanderliegende Untersuchungen gesichert sein. Neue Krankheitsmanifestationen dürfen nicht diagnostiziert werden.
Rückbildung des Tumors unter Therapie um weniger als 50% oder Zunahme der messbaren Tumormarker um < 25%.
Tumorzunahme um mindestens 25% oder Auftreten neuer Tumormanifestationen.
Der Begriff Schilddrüsenkarzinom ist eine Sammelbezeichnung für alle bösartigen Neubildungen der Schilddrüse.
Das Glioblastomist ein hochmaligner (WHO-Grad IV) neuroepithelialer Tumor mit infauster Prognose. Das Vorhandensein ausgedehnter Nekrosen unterscheidet Glioblastome histologisch von Gliomen des WHO-Grad III.