Prinzip und Richtlinien
Das Prinzip der Strahlentherapie beruht darauf, Tumorzellen durch elektromagnetische Röntgenstrahlen (Röntgen- und Gammastrahlung) oder Teilchenstrahlung (v.a. Elektronenstrahlen, Neutronen) so zu schädigen, dass sie untergehen. Das umgebende Gewebe sollte dabei so weit wie möglich geschützt werden.
Basierend auf Staging, Grading und der Untersuchung des Patienten kann die Indikation zur Radiatio gestellt und ein Behandlungsplan erarbeitet werden, der Informationen über die Art der Therapie (kurative oder palliative Intention), die Gesamtdosis, die zeitliche Dosisverteilung und die Bestrahlungstechnik enthält. Der Behandlungsplan sollte auch die psychosoziale Betreuung des Patienten, Konzepte für die Therapie möglicher Nebenwirkungen (z.B. parenterale Ernährung, stationärer Aufenthalt) und die Planung der Nachsorge beinhalten.
Zur allgemeinen Beurteilung von Erfolg der strahlentherapeutischen Behandlung und Einschätzung der Nebenwirkungen ist die des Behandlungsverlaufs in klinischen essenziell.