Richtlinie zur Qualitätssicherung (RiliBÄK)
Interne und externe Qualitätskontrolle nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RILIBÄK) sowie ein Qualitätsmanagementsystem sollen eine gleichbleibend hohe Qualität der Laboruntersuchungen garantieren.
Die RiliBÄK setzt sich aus zwei Teilen zusammen und unterscheidet in der Qualitätssicherung der Laboruntersuchungen nicht zwischen Arztpraxis und Labor.
Teil A enthält die allgemeinen Anforderungen an die Qualitätssicherung und die Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems. Dies beinhaltet beispielsweise grundlegenden Anforderungen wie angemessene Räumlichkeiten, Dokumentation von Gerätenutzung und schriftliche Anleitungen für die Durchführung der (Prä-)Analytik. Daneben führt sie Hinweise zur Erstellung von Arbeits- und Geräteanweisungen zu den einzelnen Analysen und die Schulung der Mitarbeiter auf.