Die gesetzliche Regelung des Rettungsdienstes obliegt den einzelnen Bundesländern. Diese regeln – als Träger des Rettungsdienstes – den Rettungsdienst im Rettungsdienstgesetz und können die verschiedenen Aufgaben auf Kreise und kreisfreie Städte übertragen.
Der Rettungsdienst ist in sog. Rettungsdienstbereiche gegliedert:
In der Rettungsleitstelle gehen die Notrufe ein und es erfolgt eine Koordination der entsprechenden Einsätze.
Die Rettungswachen sind über den gesamten Rettungsdienstbereich verteilt und stellen die „Heimat“ der Rettungsmittel dar.
Die Notarztstandorte sind ebenfalls über den gesamten Rettungsdienstbereich verteilt, allerdings in geringerer Anzahl als die Rettungswachen.