Definition
Vorliegen des Armes
Unter dem Vorliegen des Armes wird verstanden, dass der Arm vor dem vorangehenden Kindsteil zu liegen kommt. Die Fruchtblase ist dabei noch intakt.
Armvorfall
Unter einem Armvorfall wird entweder der Vorfall einer Hand (unvollkommener Armvorfall) bzw. der Vorfall eines gesamten Arms (vollkommener Armvorfall) bei gesprungener Fruchtblase verstanden.
Epidemiologie und Ätiopathogenese
Ein Armvorfall kann unter anderem eine Komplikation bei Lageanomalien (z.B. Quer- oder Gesichtslage) oder bei einem sein.