Zulassung von Medikamenten für Schwangerschaft und Stillzeit
Aufgrund der Problematik, dass an Schwangeren und Stillenden aus ethischen Gründen in der Regel keine randomisierten Studien vorgenommen werden dürfen, gibt es nur wenige Medikamente, die explizit für die Schwangerschaft und Stillzeit zugelassen sind. Das Wissen über anwendbare Medikamente beruht daher häufig auf klinischen Erfahrungen, Tierversuchen und epidemiologischen Erhebungen und folgt dann dem Prinzip des „off-label-use“. Eine Schädigung wie sie durch Contergan (Thalidomid) in den 50er Jahren aufgetreten ist, ist bei den seitdem etablierten Mechanismen der Pharmakovigilanz nicht zu befürchten. Trotzdem sind fast alle Medikamente und/oder und können das Ungeborene potenziell schädigen. Somit ist die Indikation streng zu prüfen, andererseits darf der Schwangeren und Stillenden eine adäquate Therapie nicht unnötigerweise vorenthalten werden. Eine Exazerbation vorliegender Grunderkrankungen stellt ein nicht zu unterschätzendes Risiko für das Ungeborene dar.