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Pharmakotherapie in der Schwangerschaft

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 15 min
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Steckbrief

Die Pharmakotherapie von Schwangeren und Stillenden ist in vielen klinischen Fächern eine tägliche Herausforderung.

Es gibt nur wenige Medikamente, die für Schwangerschaft und Stillzeit zugelassen sind, da aus ethischen Gründen randomisierte Studien in der Regel nicht möglich sind. Prinzipiell sind die meisten Medikamente plazenta- und/oder muttermilchgängig und stellen so eine potenzielle Gefahr für das ungeborene oder gestillte Kind dar.

In der Praxis muss der Therapeut häufig Medikamente einsetzen, die diese Zulassung nicht haben (off-label-use), sich jedoch durch klinische Erfahrungen, epidemiologische Erhebungen und in Tierversuchen als einsetzbar gezeigt haben. Die Auswahl der Medikamente wird erschwert durch eine veränderte Pharmakokinetik und -dynamik in der Schwangerschaft und ein unterschiedliches Schädigungspotenzial je nach Fortschritt der Schwangerschaft. In der Stillzeit eignen sich häufig wiederum ganz andere Medikamente.

In der Praxis haben sich inzwischen zahlreiche Pharmaka bewährt. Für die meisten Erkrankungen gibt es jeweils ein entsprechendes Therapieregime. Die Indikation zur Pharmakotherapie ist in jedem Fall streng zu prüfen, der Schwangeren darf aber eine nötige Therapie in keinem Fall vorenthalten werden. Ein Abstillen aufgrund einer nötigen Pharmakotherapie ist ebenfalls nur in bestimmten Ausnahmefällen erforderlich.

Eine individuelle Beratung und Planung der Medikation ist unerlässlich.

Nur bei wenigen Pharmaka ist ein starkes teratogenes Potenzial bekannt. Diese müssen jedoch unbedingt vermieden werden und sollten bei jungen Frauen nur unter potenter Kontrazeption verabreicht werden.

Postexpositionell ist eine pränatale sonografische Begleitung der kindlichen Entwicklung erforderlich. Ein Schwangerschaftsabbruch bedingt durch die Einnahme von Pharmaka ist nur sehr selten notwendig (vor einer solchen Entscheidung müssen mehrere Experten hinzugezogen werden!).

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    Zulassung von Medikamenten für Schwangerschaft und Stillzeit

    Aufgrund der Problematik, dass an Schwangeren und Stillenden aus ethischen Gründen in der Regel keine randomisierten Studien vorgenommen werden dürfen, gibt es nur wenige Medikamente, die explizit für die Schwangerschaft und Stillzeit zugelassen sind. Das Wissen über anwendbare Medikamente beruht daher häufig auf klinischen Erfahrungen, Tierversuchen und epidemiologischen Erhebungen und folgt dann dem Prinzip des „off-label-use“. Eine Schädigung wie sie durch Contergan (Thalidomid) in den 50er Jahren aufgetreten ist, ist bei den seitdem etablierten Mechanismen der Pharmakovigilanz nicht zu befürchten. Trotzdem sind fast alle Medikamente und/oder und können das Ungeborene potenziell schädigen. Somit ist die Indikation streng zu prüfen, andererseits darf der Schwangeren und Stillenden eine adäquate Therapie nicht unnötigerweise vorenthalten werden. Eine Exazerbation vorliegender Grunderkrankungen stellt ein nicht zu unterschätzendes Risiko für das Ungeborene dar.

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      zuletzt bearbeitet: 17.03.2023
      Fachlicher Beirat: Prof. Dr. med. Christoph Scholz, 10.09.2022
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