Definition
Schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch ist das Beenden einer bestehenden Schwangerschaft mittels medikamentöser und/oder operativer Maßnahmen.
Rechtliches
Die rechtlichen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs sind in der Rechtsmedizin ausgeführt.
Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes (z.B. die „Pille danach“).
Auch die Operation zur Behandlung einer Extrauteringravidität stellt keinen Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes dar, da sich die befruchtete Eizelle bei diesem Krankheitsbild außerhalb der Gebärmutter einnistet und abstirbt.