Halluzinationen und Pseudohalluzinationen
Definition
Halluzination
Eine Halluzination ist eine Sinneswahrnehmung ohne adäquaten Außenreiz, die – bei aufgehobener Realitätskontrolle – für reale Sinneseindrücke gehalten wird.
Pseudohalluzination
Eine Pseudohalluzination (z.B. bei Fieber oder starker Erschöpfung) ist eine Sinneswahrnehmung ohne entsprechenden Außenreiz, deren Unwirklichkeit erkannt wird.
Pseudohalluzinationen sind Halluzinationen, die von den Betroffenen als unecht erkannt werden.
Formen von Halluzinationen
Halluzinationen können sehr unterschiedlich wahrgenommen werden:
Halluzinationen können sehr intensiv und aufdrängend sein, sodass sie dann auch eine entsprechende körperliche und affektive Reaktion bei den Betroffenen auslösen (z.B. Angst bei lauten, beleidigenden Stimmen). Andererseits können Halluzinationen auch als schwach und im Hintergrund des Wahrnehmungsprozesses ablaufend wahrgenommen werden.
Eine Katarakt ist eine Trübung der Linse, die zur Beeinträchtigung der Sicht führt.
Bei der Schizophrenie handelt es sich um eine heterogene Erkrankungsgruppe (schizophrener Formenkreis), der durch grundlegende Störungen von Denken, Wahrnehmung und Affektivität gekennzeichnet ist.
Eine organische Halluzinose ist gekennzeichnet durch anhaltende oder immer wieder auftretende, meist akustische oder optische Halluzinationen bei klarer Bewusstseinslage, bedingt durch eine zerebrale oder systemische Erkrankung bzw. eine exogen zugeführte Substanz.
Die schizoaffektive Störung ist eine episodisch-polyphasisch verlaufende Störung, bei der während mehr als der Hälfte der Phasendauer gleichzeitig schizophrene und affektive Symptome bestehen.
Eine Epilepsie ist eine Erkrankung des Gehirns mit
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mindestens zwei nicht provozierten epileptischen Anfällen (oder Reflexanfällen), die im Abstand von mindestens 24 Stunden auftreten oder
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einem nicht provozierten epileptischen Anfall (oder Reflexanfall) verbunden mit einer Wahrscheinlichkeit, innerhalb der nächsten 10 Jahre weitere Anfälle zu erleiden, die vergleichbar ist mit dem allgemeinen Rückfallrisiko (mindestens 60%) nach zwei nicht provozierten Anfällen oder
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Vorliegen eines Epilepsiesyndroms.
(ILAE-Definition von 2014; ILAE = International League Against Epilepsy)