Systematik des psychopathologischen Befundes
Die Erhebung des psychopathologischen Befundes sollte – auch als eigene Hilfestellung – immer folgender Struktur folgen:
Bewusstseinsstörungen: qualitativ und quantitativ
Orientierungsstörungen: zeitlich, örtlich, situativ, zur Person
Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen: Diese beiden kognitiven Funktionen lassen sich während eines Gesprächs prüfen: Ist der Patient in der Lage, sich längere Zeit auf das Gespräch zu fokussieren? Ist der Patient leicht ablenkbar durch äußere oder innere Reize? Wie lange hält die Aufmerksamkeitsspanne an?.
Gedächtnisstörungen: Immediat-, Kurzzeit- und Langzeitgedächtnisstörungen: Zur Prüfung des Immediat- und des Kurzzeitgedächtnisses empfiehlt es sich, die Patienten vorgegebene Begriffe nach bestimmten Zeitabständen wiederholen zu lassen. Das Langzeitgedächtnis kann u.a. anhand der Wiedergabe von biografischen Angaben überprüft werden.
Unter der Agoraphobie versteht man eine Erkrankung aus der Gruppe der Angststörungen, bei der die Angst vor Situationen, in denen sich die Patienten hilflos fühlen, im Mittelpunkt steht.
Suizidalität beschreibt alle Gedanken und Handlungen mit dem Ziel, das eigene Leben durch absichtliches Handeln oder Unterlassen (z.B. Nichteinnahme lebenswichtiger Medikamente) zu beenden.