Überweisung und Konsil
Der Hausarzt kann aufgrund seiner meist beschränkten diagnostischen Möglichkeiten nicht bei jedem Patienten eine Diagnose stellen. Mit der Überweisung schaltet der Allgemeinmediziner einen Fachspezialisten in die Diagnostik und Therapie des Patienten ein. Die Zuhilfenahme eines ärztlichen Fachkollegen erfolgt durch die Ausstellung eines Überweisungsscheins.
Auf diesem sollte immer der Zweck der Überweisung notiert sein: kurativ, präventiv oder sonstige Hilfen. Da der Versicherte das Recht auf freie Arztwahl besitzt, darf kein bestimmter Arzt angegeben werden, sondern lediglich die zutreffende Gebietsbezeichnung. Eine aussagekräftige Fragestellung oder eine Diagnose sollte als Anhaltspunkt für den weiterbehandelnden Arzt notiert sein, auch genauere Überweisungsaufträge sind möglich.
Es gibt verschiedene Leistungen, die mittels Überweisung beauftragt werden können. Bei muss präzise vermerkt werden, welche Leistungen erwünscht sind, da der ausführende Arzt nur die im Auftrag definierten Leistungen berechnen kann. Des Weiteren kann der Allgemeinarzt über eine Überweisung eine zweite Meinung anfordern () sowie Mit- und Weiterbehandlungen beauftragen.