Voraussetzungen für eine Organspende
In Deutschland gilt die sog. Entscheidungslösung. Sie ist eine Erweiterung der sog. erweiterten Zustimmungslösung.
Bei der Zustimmungslösung muss der Patient zu Lebzeiten einer Organentnahme im Falle eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls explizit zugestimmt haben. Sonst dürfen keine Organe entnommen werden.
Bei der erweiterten Zustimmungslösung werden, wenn keine Dokumentation über den Patientenwillen vorliegt, die engsten Angehörigen gebeten, im Sinne des Patienten zu entscheiden.
Bei der Entscheidungslösung kommt zur erweiterten Zustimmungslösung hinzu, dass Bürger regelmäßig mit neutralen Informationen zur Organspende versorgt werden, sodass möglichst viele Menschen eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen (es besteht aber keine Entscheidungspflicht).
Die Angehörigen sollten bereits möglichst frühzeitig nach Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls mit der Thematik vertraut gemacht werden. Insbesondere der Begriff „Hirntod“, und der damit einhergehende Tod trotz schlagenden Herzens, muss meist eingehend erläutert werden.