Voraussetzungen für eine Organspende
In Deutschland muss der Patient zu Lebzeiten einer Organentnahme im Falle eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls explizit zugestimmt haben (sog. Zustimmungslösung) – das heißt, der Patient besitzt einen Organspendeausweis.
Ist dies nicht der Fall, kann der mutmaßliche Patientenwille auch in Gesprächen mit den engsten Angehörigen eruiert werden.
Die Angehörigen sollten bereits möglichst frühzeitig nach Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls mit der Thematik vertraut gemacht werden. Insbesondere der Begriff „Hirntod“, und der damit einhergehende Tod trotz schlagenden Herzens, muss meist eingehend erläutert werden.
Da eine große Mehrheit der Bevölkerung trotz genereller Bereitschaft zu einer Organspende keinen Organspendeausweis besitzt, liegt die endgültige Entscheidungslast häufig bei den Angehörigen.