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      1. Steckbrief
      2. Voraussetzungen für eine Organspende
      3. Untersuchungen beim potenziellen Spender und spezielle Ausschlusskriterien
      4. Organerhaltende Maßnahmen beim Spender
  • Intensivmedizinische Maßnahmen
  • Störungen und Syndrome in der Intensivmedizin

Organspende

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 6 min
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Steckbrief

Das irreversible und vollständige Erlöschen der Hirnfunktion stellt eine der Voraussetzungen für eine mögliche Organspende dar.

Bevor eine Organspende realisiert werden kann, müssen bestimmte Untersuchungen beim Spender durchgeführt sowie allgemeine und spezielle Ausschlusskriterien geprüft werden.

Sind schließlich alle Voraussetzungen für eine Organspende erfüllt, wird der Spender bis zum Zeitpunkt der Organentnahme intensivmedizinisch organprotektiv behandelt.

Die Organentnahme, Vermittlung und Transplantation (Realisierung der Organspende) erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Institutionen.

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Algorithmus Organspende

Dieser Algorithmus gilt nicht nur für die pädiatrische Intensivmedizin, sondern kann auch bei erwachsenen Patienten angewendet werden.

(Quelle: Ehlen, Klinikstandards für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin, Thieme, 2014)

Für den Eingriff an sich benötigen Organspender mit einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall im Gegensatz zu allen anderen Patienten keine Narkose. Die Anästhesie bei der Organentnahme dient in erster Linie dem Aufrechterhalten einer suffizienten Perfusion und Oxygenierung sowie dem Ausschalten spinaler und vegetativer Reflexe.

Die ethischen Probleme bei Organtransplantationen werden in der Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin diskutiert, die rechtlichen Aspekte einer Organspende sind Teil der Rechtsmedizin. Im Folgenden sind die intensivmedizinisch relevanten Aspekte aufgeführt.

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    Voraussetzungen für eine Organspende

    Merke:

    In Deutschland gilt die sog. Entscheidungslösung. Sie ist eine Erweiterung der sog. erweiterten Zustimmungslösung.

    Bei der Zustimmungslösung muss der Patient zu Lebzeiten einer Organentnahme im Falle eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls explizit zugestimmt haben. Sonst dürfen keine Organe entnommen werden.

    Bei der erweiterten Zustimmungslösung werden, wenn keine Dokumentation über den Patientenwillen vorliegt, die engsten Angehörigen gebeten, im Sinne des Patienten zu entscheiden.

    Bei der Entscheidungslösung kommt zur erweiterten Zustimmungslösung hinzu, dass Bürger regelmäßig mit neutralen Informationen zur Organspende versorgt werden, sodass möglichst viele Menschen eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen (es besteht aber keine Entscheidungspflicht).

    Praxistipp:

    Die Angehörigen sollten bereits möglichst frühzeitig nach Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls mit der Thematik vertraut gemacht werden. Insbesondere der Begriff „Hirntod“, und der damit einhergehende Tod trotz schlagenden Herzens, muss meist eingehend erläutert werden.

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      zuletzt bearbeitet: 15.12.2022
      Fachlicher Beirat: PD Dr. med. Wolfgang A. Wetsch, 14.12.2022
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