Tracheotomie
Unter einer Tracheotomie versteht man die Eröffnung der Trachea zwischen der 2. und 4. Trachealspange unter kontrollierten Bedingungen mit der Einlage einer Trachealkanüle. Die Verbindung von der Trachea nach außen nennt man Tracheostoma.
Eine Tracheotomie ist indiziert bei:
Verlegung bzw. Obstruktion der oberen Luftröhre oder des Kehlkopfs, z.B. durch einen Tumor, ein Trauma, Verbrennung oder eine Entzündung / allergische Reaktion,
Langzeitintubation mit einer absehbaren Beatmungsdauer > 3 bis 4Wochen,
zentralen Atemstörungen,
neuromuskulären Erkrankungen,
schweren Schluckstörungen durch den geblockten Trachealballon ist ein Verschlucken von Speichel oder Nahrung nicht mehr möglich,