Erstversorgung, diagnostische Maßnahmen und Dokumentation
Die Erstversorgung von Opfern sexueller Gewalt sollte am besten durch Fachärzte auf dem Gebiet der Rechtsmedizin, Gynäkologie oder Allgemeinmedizin (gynäkologisch tätig) erfolgen. Dies ist aber im praktischen Alltag nicht immer gegeben. Es sollten daher für jede Frauenarztpraxis, Notfallpraxis, Klinikambulanz und weitere mögliche Anlaufstellen standardisierte Protokolle und entsprechende Dokumentationshilfen und Spurensicherungsmaterialien vorgehalten werden.
Bei der Erstversorgung sollte auf die durch Schaffung adäquater Untersuchungsbedingungen eingegangen werden (kurze Wartezeit, Berücksichtigung des psychischen Zustandes, Erklärung der Untersuchungen und des weiteren Prozedere). Mit Rücksicht auf das einer Betroffenen kann die körperliche Untersuchung einer weiblichen Person übertragen werden. Eine andere Frau oder eine angehörige Person kann als Begleitung zugelassen werden. Eine komplette Entkleidung der Betroffenen ist zu vermeiden.