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Vergewaltigung: Erstversorgung, Diagnostik und Dokumentation

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 10 min
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Steckbrief

Die Erstversorgung von Opfern sexueller Gewalt erfordert aufgrund der besonderen Situation auch besondere Aufmerksamkeit und Maßnahmen.

Die Patientin befindet sich in einer sehr belastenden Ausnahmesituation. Die Untersuchungsbedingungen sollten daher adäquat gestaltet werden. Die Patientin ist über alle Schritte des weiteren Vorgehens aufzuklären, wobei für alle Maßnahmen ihre Einwilligung notwendig ist.

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„Kopf-bis-Fuß“-Untersuchung von Opfern sexueller Gewalt

Die Reihenfolge der Untersuchung (1–9) sollte eingehalten werden. Die lückenlose Inspektion des Körpers ist notwendig, sollte aber so wenig traumatisierend wie möglich erfolgen. Ein vollständiges Entkleiden der Patientin ist zu vermeiden.

(Quelle: Rall, Häusliche Gewalt und Missbrauch. Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Kindern – die ärztliche Herausforderung. Geburtshilfe und Frauenheilkunde 2012; 72(07): 588–593)

Die erstversorgende Einrichtung, z.B. Arztpraxis oder Klinikambulanz, sollte auf die Versorgung von Opfern sexueller Gewalt vorbereitet sein, indem standardisierte Protokolle und entsprechende Dokumentationshilfen und Spurensicherungsmaterialien vorgehalten werden. Es ist sehr wichtig, dass die Untersuchung selbst, die Sicherung von Beweisen und die Dokumentation so erfolgen, dass bei einer polizeilichen Anzeige und der nachfolgenden rechtlichen Klärung für die Patientin keine Nachteile entstehen. So muss beispielsweise bei der Untersuchung gewährleistet sein, dass die Spuren nicht durch die DNA des Untersuchers verunreinigt werden.

Für das Vorgehen bei der Erstversorgung von Opfern sexueller Gewalt sind von verschiedenen Verbänden und Beratungsstellen Informationen und Dokumentationsvorlagen im Internet verfügbar.

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    Erstversorgung, diagnostische Maßnahmen und Dokumentation

    Die Erstversorgung von Opfern sexueller Gewalt sollte am besten durch Fachärzte auf dem Gebiet der Rechtsmedizin, Gynäkologie oder Allgemeinmedizin (gynäkologisch tätig) erfolgen. Dies ist aber im praktischen Alltag nicht immer gegeben. Es sollten daher für jede Frauenarztpraxis, Notfallpraxis, Klinikambulanz und weitere mögliche Anlaufstellen standardisierte Protokolle und entsprechende Dokumentationshilfen und Spurensicherungsmaterialien vorgehalten werden.

    Schaffung adäquater Untersuchungsbedingungen (kurze Wartezeit, Berücksichtigung des psychischen Zustandes, Erklärung der Untersuchungen und des weiteren Prozedere). Mit Rücksicht auf das einer Betroffenen kann die körperliche Untersuchung einer weiblichen Person übertragen werden. Eine andere Frau oder eine angehörige Person kann als Begleitung zugelassen werden. Eine komplette Entkleidung der Betroffenen ist zu vermeiden.

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      zuletzt bearbeitet: 13.03.2023
      Fachlicher Beirat: Prof. Dr. med. Christoph Scholz, 09.10.2022
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