Pflegeversicherung
Im Jahre 2021 waren in Deutschland etwa 4,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) lag die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2019 noch bei 4,1 Millionen.Die überwiegende Mehrheit dieser Patienten wird von Angehörigen versorgt.
Der (, früher: MDK) hat und für Patienten und Krankenkassen. , indem er nach einem festgelegten die Selbstständigkeit und Fähigkeit der Menschen in sechs Lebensbereichen (Mobilität, Kongnitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte) berechnet und bestimmen die Höhe der finanziellen Mittel, die von der Pflegeversicherung dafür zur Verfügung gestellt werden. Diese Berechnung und Gewichtung der Punkte ist die Grundlage für die Zuordnung in eine der (§ 140 Sozialgesetzbuch Elf [SGB XI]).