Rehabilitation
Rehabilitation ist eine Maßnahme der tertiären Prävention. Sie soll die Folgen einer Krankheit reduzieren. Der Patient soll wenn möglich wieder in sein soziales Umfeld und seine Arbeit und somit in die Gesellschaft eingegliedert werden. Ziel ist die Förderung der Teilhabe an Beruf und Gesellschaft. Behinderungen sollen abgewendet, beseitigt oder eine Verschlimmerung verhindert werden. Die Rehabilitationsmaßnahmen werden von den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe finanziert. Daher bezeichnet man diese Institutionen auch als Träger der Rehabilitationseinrichtungen.
Der Arzt muss prüfen ob der Patient die medizinischen Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllt:
Ist die Erwerbstätigkeit des Patienten infolge der Krankheit oder körperlicher, geistiger und seelischer Behinderungen gefährdet?