Basismonitoring
Zur hämodynamischen Überwachung wird bei jedem Patienten und unabhängig vom Anästhesieverfahren vor der Narkoseeinleitung das Basismonitoring angelegt. Dieses umfasst:
Kapnometrie/Kapnografie (beim beatmeten Patienten).
Mit dem Basismonitoring erfolgt die kontinuierliche Überwachung der Vitalparameter, sodass Komplikationen sofort erkannt werden können. Ohne Basismonitoring keine Narkose!
Zusätzlich zum Basismonitoring ist die Anlage eines sicheren venösen Gefäßzugangs – unabhängig vom Anästhesieverfahren – vor jeder Narkoseeinleitung obligat.
EKG und Herzfrequenz
Die kontinuierliche EKG-Ableitung mit Bestimmung der Herzfrequenz erfolgt im Rahmen des Basismonitorings bei jedem narkotisierten Patienten.
Die Grundlagen des EKGs sind Teil der Inneren Medizin.
Normalerweise reicht eine (Ableitungen I, II, III) (Ableitungen I, II, III, aVL, aVR, aVF) aus. Oft müssen bei der Platzierung der Elektroden Kompromisse eingegangen werden, wenn diese im Operationsgebiet liegen würden; jedoch muss während der Operation jederzeit ein gut ableitbares EKG-Signal vorhanden sein. Zu beachten ist, dass die Elektroden möglichst weit entfernt voneinander aufgeklebt werden, um ein zufriedenstellendes Signal zu erhalten.