Erreger
Methicillinresistenter Staphylococcus aureus (MRSA)
Methicillinresistenter Staphylococcus aureus (MRSA) ist eine durch breiten Antibiotikaeinsatz resistente Staphylokokkenart. Sie ist nicht nur gegen Methicillin, sondern gegen alle β-Laktam-Antibiotika, Cephalosporine (bis einschließlich 4. Generation) und Carbapeneme resistent. Die Abkürzung MRSA wird deshalb auch als Synonym für multiresistente Isolate dieser Spezies verwendet.
Methicillinresistenter Staphylococcus aureus (MRSA) ist ein grampositiver Bakterienstamm. Er überlebt auf unbelebten Oberflächen in signifikanter Zahl bis zu mehrere Monate.
Sein primäres Habitat ist das Nasenantrum. Etwa 30% der Gesunden sind mit methicillinsensiblen S. aureus (MSSA) kolonisiert, aber weniger als 1% mit MRSA. Epidemisch verbreitete methicillinresistente Staphylococcus aureus können durch DNA-Sequenzierung definiert werden.
MRSA ist gegen alle β-Laktam- und Cephalosporin-Antibiotika bis einschließlich 4. Generation resistent. Die Therapieoptionen mit diesen Antibiotika entfallen deshalb. Das Reservoir im Krankenhaus ist i.d.R. der kolonisierte (ggf. unentdeckte) Patient.
Osteomyelitis (oder auch Osteitis) ist eine Infektion des Knochens mitsamt seinen Bestandteilen, also Periost, Kortikalis und Mark.
Eine Meningitis ist eine Hirnhautentzündung mit Kopfschmerzen, Meningismus, hohem Fieber, Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen, Hirnnervenparesen, Photophobie, Erbrechen sowie gestörter Blutdruckregulation.
Bei einer Sepsis kommt es infolge einer inadäquaten, fehlregulierten Körperantwort auf eine Infektion zu einer lebensbedrohlichen Organdysfunktion, welche durch eine Zunahme um ≥ 2 Punkte im Sequential-Organ-Failure-Assessment (SOFA)-Score gekennzeichnet ist (Sepsis-3-Kriterien).
Bei der Endokarditis handelt sich um eine Entzündung der Herzinnenhaut (Endokard). Sie kann infektiös oder immunologisch bedingt sein.
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Empfehlungen der Kommission werden unter Berücksichtigung aktueller infektionsepidemiologischer Auswertungen stetig weiterentwickelt und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht (§ 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).