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Aufgabe der Krankenhaushygiene

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Steckbrief

Der Bereich der Krankenhaushygiene ist verantwortlich für die Prävention, Kontrolle (und z.T. Therapie) von Krankenhausinfektionen. Die Krankenhaushygiene ist oft zusammen mit der Mikrobiologie oder Umweltmedizin an Instituten abgesiedelt oder direkt als Stabstelle dem Ärztlichen Direktor der Klinik unterstellt. Ihre Forschungsgebiete sind die Epidemiologie, die Evaluierung von Präventionsmaßnahmen und die Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren.

Verantwortlich im juristischen Sinne für die Hygiene in einer Abteilung sind der ärztliche Direktor der Klinik, der Leiter der Abteilung sowie jeweils auch der behandelnde Arzt.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Maßnahmen der Krankenhaushygiene sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.

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    Aufgaben der Krankenhaushygiene

    Die Hauptaufgabe der Krankenhaushygiene ist die Prävention von Infektionskrankheiten. Dazu gehören:

    • Erkennen und Vernichten von möglichen Erregern, noch bevor sie ihre pathogene Wirkung entfalten können

    • Erkennung und Unterbrechung der Übertragungswege (siehe allgemeine Epidemiologie)

    • Schutz des Personals durch Impfung

    • Erziehung von medizinischem Personal und Patienten zu Verhaltensweisen, die Erkrankungen vermeiden

    • Erfassung und statistische Auswertung von Hospitalinfektionen

    • Einhaltung der Verordnungen und Gesetze zur Verhinderung von Erregerausbreitung.

    Gesetzliche Rahmenbedingungen und Leitlinien

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG, in Deutschland gültig seit dem 1.1.2001) regelt:

    • die für bestimmte Erkrankungen (z.B. Meldung bei Verdacht, Erkrankung, Tod) oder im Labor nachgewiesene Erreger,

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      zuletzt bearbeitet: 12.11.2022
      Fachlicher Beirat: Prof. Dr. med. Herbert Hof, 13.08.2020
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