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Arbeits- und Wegeunfall

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  • Lesezeit: 6 min
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Steckbrief

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Arbeits- oder Wegeunfällen.

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes unfreiwilliges Ereignis, das bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit auftritt.

Grundsätzlich wird als Wegeunfall nur ein Unfall auf dem direkten Arbeitsweg von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Allerdings gibt es definierte Ausnahmen.

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeits- oder Wegeunfall muss der Arbeitgeber informiert werden. Außerdem sollte der Unfall dokumentiert werden. Der Arbeitnehmer sollte sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Durchgangsarzt vorstellen.

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    Allgemeines

    Definition:
    Arbeits- oder Betriebsunfall

    Ein Unfallereignis im Sinne eines Arbeitsunfalles ist ein bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper unfreiwillig einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

    • Bei einem Arbeitsunfall sind nicht nur Arbeitnehmer bei der Ausübung Ihrer versicherten Tätigkeiten durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert, sondern auch Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die nach einem Verkehrsunfall erste Hilfe geleistet haben.

    • Kein Versicherungsschutz durch die DGUV besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig (quasi aus innerer Ursache) während der versicherten Tätigkeit auftreten (z.B. ein Herzinfarkt).

    Vom Arbeitsunfall abgegrenzt werden muss die , die durch Schädigungen infolge der beruflichen Tätigkeit bedingt ist (z.B. subtoxisch-kumulatives Ekzem bei Friseuren).

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      zuletzt bearbeitet: 17.08.2023
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