Allgemeines
Arbeits- oder Betriebsunfall
Ein Arbeits- oder Betriebsunfall ist ein bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit unfreiwillig eintretendes Ereignis mit körperlichem Schaden unterschiedlichen Ausmaßes. Er definiert sich durch eine zeitliche Begrenzung und einen gesundheitlichen Schaden, der zum überwiegenden Teil auf die Ausübung der Tätigkeit zurückzuführen ist.
Vom Arbeitsunfall abgegrenzt werden muss die Berufskrankheit, die durch Schädigungen infolge der beruflichen Tätigkeit bedingt ist (z.B. subtoxisch-kumulatives Ekzem bei Friseuren).
In Deutschland fällt der Arbeitsunfall unter die gesetzliche Unfallversicherung. Auch potenziell beschädigte Hilfsmittel wie Prothesen oder Sehhilfen fallen bei bestimmungsgemäßem Einsatz zum Unfallzeitpunkt unter den Versicherungsschutz. Je mehr Arbeitsunfälle in einem Betrieb passieren, umso höher wird der Versicherungsbeitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung.