Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
BK-Nr. 5101: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
Hautkrankheiten am Arbeitsplatz können durch unterschiedliche exogene Faktoren ausgelöst werden, wie Arbeiten im feuchten Milieu oder wenn das Tragen von nicht atmungsaktiven Handschuhen erforderlich ist. Auch verschiedene Substanzen können die Haut irritieren oder als Allergene wirken, z.B. Nickel, Lösungsmittel etc. Zudem können ebenso physikalische Faktoren wie UV-Strahlen, Hitze oder Kälte zu Hautreaktionen führen. Auch der Kontakt zu humanpathogenen Keimen im Rahmen des Arbeitsumfeldes kann zu verschiedenen Hautkrankheiten führen. Der Arbeitgeber ist zur Bereitstellung möglichst allergenarmer Arbeitsmittel verpflichtet (z.B. puderfreie, proteinarme Schutzhandschuhe bei Latexallergie).
Die Acne vulgaris ist eine Erkrankung der Talgdrüsenfollikel mit nichtentzündlichen (Komedonen) und entzündlichen (Papeln, Pusteln, Knoten) Hautveränderungen, die häufig bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt.
Die Follikulitis ist eine Infektion des oberflächlichen Anteils des Haarfollikels (superfizielle Follikulitis, Ostiofollikulitis).
Das maligne Melanom ist ein bösartiger Tumor, der von den Melanozyten ausgeht und überwiegend in der Haut entsteht. Charakteristisch ist eine frühzeitige Metastasierung und hohe Mortalität.