Allgemeines
Berufskrankheit
Unter Berufskrankheiten versteht man Krankheiten, die durch eine berufliche Tätigkeit entstehen und in der Berufskrankheitenliste (BK-Liste) aufgeführt sind. Dort sind nur solche Krankheiten aufgeführt, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen bedingt durch ihre Arbeit erheblich häufiger ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.
Berufskrankheiten fallen in Deutschland unter die Leistungen der . Die als Berufskrankheiten anerkannten Krankheiten werden in der benannt, welche die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates festlegt. Dabei gelten bestimmte Krankheiten erst dann als Berufskrankheit, wenn sie in einer bestimmten Gefährdungsumgebung (z.B. Infektionskrankheiten nur bei Arbeitnehmern im Gesundheitsdienst oder in Labors) erworben wurden. Diese Krankheiten sind in der sog. (BK-Liste) aufgeführt. Derzeit umfasst diese 82 Positionen (Stand 2023).