Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen Gesundheitszustand, der es dem Arbeitnehmer nicht ermöglicht, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuführen oder dies nur noch unter Verschlimmerung der Erkrankung möglich wäre.
Bei der Arbeitsunfähigkeit spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer sich möglicherweise dauerhaft oder temporär in einem Krankenhaus oder in der medizinischen Rehabilitation befindet. Auch lebensnotwendige Therapien (z.B. ambulante Dialyse) zählen dazu.
Es besteht i.d.R. ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für 6 Wochen (Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz), danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses beträgt 70 % des letzten Brutto- und maximal 90% des letzten Nettoeinkommens.
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit über mehrere Wochen oder Monate besteht, sodass die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit gefährdet ist, wird der Patient von der Krankenkasse zu einer aufgefordert.