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Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Minderung der Erwerbsfähigkeit

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Steckbrief

Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer vorübergehend arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung für max. 6 Wochen verpflichtet. Nach spätestens 3 Tagen, bei manchen Arbeitgebern jedoch bereits ab dem 1. Tag, muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Ab 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des sog. Krankengeldes, was allerdings nicht dem vollen Lohn entspricht.

Minderung der Erwerbsfähigkeit

Bei einer auf Dauer bestehenden Verminderung der Erwerbsfähigkeit hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Vorrausetzungen Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht in die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit allerdings nur ein, was kausal mit einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit zusammenhängt. Bei der gesetzlichen Rentensicherung wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente unterschieden, je nachdem wie viele Arbeitsstunden pro Tag geleistet werden können.

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    Arbeitsunfähigkeit

    Definition:
    Arbeitsunfähigkeit

    Die Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen Gesundheitszustand, der es dem Arbeitnehmer nicht ermöglicht, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuführen oder dies nur noch unter Verschlimmerung der Erkrankung möglich wäre.

    Bei der Arbeitsunfähigkeit spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer sich möglicherweise dauerhaft oder temporär in einem Krankenhaus oder in der medizinischen Rehabilitation befindet. Auch lebensnotwendige Therapien (z.B. ambulante Dialyse) zählen dazu.

    Es besteht i.d.R. ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für 6 Wochen (Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz), danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses beträgt 70 % des letzten Brutto- und maximal 90% des letzten Nettoeinkommens.

    Wenn eine Arbeitsunfähigkeit über mehrere Wochen oder Monate besteht, sodass die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit gefährdet ist, wird der Patient von der Krankenkasse zu einer aufgefordert.

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      zuletzt bearbeitet: 08.06.2022
      Fachlicher Beirat: Dr. med. Thomas Ledig, 02.08.2018
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