Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und der Beurteilung, ob eine bestimmte Tätigkeit eine erhöhte Gesundheitsgefährdung bedeutet. Es gibt Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Diese teilen sich wiederum auf in:
Erstuntersuchungen: vor Aufnahme einer Tätigkeit
Nachuntersuchungen: während oder zur Beendigung einer Tätigkeit
Nachgehende Untersuchungen: nach Beendigung einer Tätigkeit, bei der nach längerer Latenzzeit Gesundheitsstörungen auftreten können.
Pflichtvorsorge
Die medizinische Pflichtvorsorge ist bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen. Der Arbeitgeber erhält eine arbeitsmedizinische Bescheinigung über die Untersuchung. Die ärztliche Schweigepflicht muss dennoch gewahrt bleiben. Pflichtuntersuchungen müssen als Erstuntersuchung und in regelmäßigen Abständen als Nachuntersuchung veranlasst werden. Im Anhang der sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen Pflichtvorsorge vorgeschrieben ist. Beispiele: