Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV)
In dieser Verordnung werden seit 2008 die arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftige geregelt. Diese wird von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder einem Arbeitsmediziner mit der medizinischen Vorsorge durchgeführt. In der ArbMedVV sind die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zusammengefasst. Vor 2008 waren diese in verschiedenen anderen Verordnungen, z.B. der Gefahrenstoffverordnung, festgehalten.
Man unterscheidet drei Arten von medizinischer Vorsorge:
Pflichtvorsorge: Für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Pflichtvorsorge durch einen Arzt durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt.
: Bei bestimmten Tätigkeiten ist der Arbeitgeber verpflichtet, medizinische Vorsorgen anzubieten; auch diese Tätigkeiten sind im Anhang der ArbMedVV konkret aufgeführt.