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Arbeitsmedizin

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      2. Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV)
      3. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
      4. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
      5. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
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Arbeitsmedizinisch relevante Verordnungen und Richtlinien

  •  IMPP-Relevanz
  • Lesezeit: 8 min
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Steckbrief

Folgenden Verordnungen und Richtlinien sind in der Arbeitsmedizin relevant:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung: Regelt die Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten im Rahmen der medizinischen Vorsorge.

  • Gefahrstoffverordnung: Sie regelt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

  • Arbeitsstättenverordnung: Diese befasst sich mit der Gestaltung von Arbeitsplätzen.

  • Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung: Sie dient dazu, die Bevölkerung vor dem Einfluss ionisierender Strahlungen zu schützen.

  • Unfalllverhütungsvorschrift: Hier sind die verbindlichen Pflichten des Arbeitgebers zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zusammengefasst.

  • Betriebssicherheitsverordnung: Diese regelt Vorschriften zu arbeitsschutztechnischen Aspekten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

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    Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV)

    In dieser Verordnung werden seit 2008 die arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftige geregelt. Diese wird von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder einem Arbeitsmediziner mit der medizinischen Vorsorge durchgeführt. In der ArbMedVV sind die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zusammengefasst. Vor 2008 waren diese in verschiedenen anderen Verordnungen, z.B. der Gefahrenstoffverordnung, festgehalten.

    Man unterscheidet drei Arten von medizinischer Vorsorge:

    • Pflichtvorsorge: Für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Pflichtvorsorge durch einen Arzt durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt.

    • : Bei bestimmten Tätigkeiten ist der Arbeitgeber verpflichtet, medizinische Vorsorgen anzubieten; auch diese Tätigkeiten sind im Anhang der ArbMedVV konkret aufgeführt.

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      zuletzt bearbeitet: 08.06.2022
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