SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind
die Erhaltung,
die Wiederherstellung oder
die Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten.
Das Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung trat am 1. Januar 1989 in Kraft. Etwa 90% der Bundesbürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und einer privaten Krankenversicherung beitreten.
Bis Ende 1995 wurde jeder Versicherte einer Krankenkasse zugewiesen. Seit Anfang 1996 besteht freie Wahl der Krankenversicherung. Heute wird zwischen 6 unterschiedlichen, historisch gewachsenen Krankenkassen unterschieden: Allgemeine Ortskrankenkassen (z.B. AOK), Betriebskrankenkassen (z.B. BKK), Innungskrankenkassen (z.B. IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (z.B. LKK), Knappschaften und Ersatzkassen. Zu Letzteren gehört z.B. die Techniker-Krankenkasse.