Organisation des staatlichen Arbeitsschutzes
Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) oder auch Amt für Arbeitsschutz ist die zuständige Behörde für die Überwachung der Vorschriften des gesetzlichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes und hat sonderpolizeiliche Rechte. Diese Ämter unterliegen dem Landesrecht und sind deshalb je nach Bundesland etwas anders organisiert. Die Gewerbeaufsichtsämter sind Teil des dualen Systems im deutschen Arbeitsschutz neben den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). Die Unfallversicherung befasst sich jedoch gezielter mit den Belangen der bei ihnen versicherten Mitglieder, während die Gewerbeaufsicht breiter aufgestellt ist und sich auch um den Schutz der gesamten Bevölkerung kümmert. Den Gewerbeaufsichtsämtern obliegen die Überwachung und Einhaltung von Gesetzen wie dem Gerätesicherheits- und dem , dem und dem sowie von auf den Gesetzen basierenden .
Das Akronym (S)TORCH steht für die Initialen einiger Erreger, deren Infektion der Mutter auch zu einer Infektion des Ungeborenen führen kann: