Gesetzlicher Auftrag
Der Gesundheitsmarkt wird stark reguliert und hat oft keine formalen Märkte (und keine Marktpreise). Regierungen und Krankenkassen müssen sich aufgrund limitierter Budgets immer auf effizientes Handeln konzentrieren. Ein Ziel der Gesundheitspolitik ist es, die begrenzten Ressourcen maximal nutzbringend einzusetzen. Die Beurteilung und Bewertung medizinischer Maßnahmen erfolgt dabei im Hinblick auf deren Kosten und deren Konsequenzen, sodass eine ökonomische Gesamtbetrachtung einer therapeutischen Maßnahme und ein ökonomischer Vergleich zwischen verschiedenen Maßnahmen möglich sind.
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit ist ein Effizienzmaß und stellt eine Beziehung zwischen dem Ergebnis (Output) und den dafür aufgewendeten Einsatzfaktoren (Input) dar.
Das SGB V formuliert das wie folgt: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“