Trennung in 4 Sektoren
Mit der unter Bismarck begründeten Sozialversicherung fiel die Entscheidung gegen eine staatliche Lösung. Die verschiedenen Versicherungszweige sind Ausdruck kollektiver Selbsthilfe („Solidarität“). Die einzelnen sozialen Versicherungszweige sind keine staatliche Veranstaltung („Fürsorge“) oder durch staatliche Steuereinnahmen finanziert, sondern mitgliedschaftlich organisiert und beitragsfinanziert.
Die Finanzierung und Vergütung medizinischer Leistungen ist in Deutschland in 4 getrennte Sektoren aufgeteilt mit jeweils unterschiedlichen Kostenträgern. Unterschieden werden der stationäre Sektor, der ambulante Sektor, der Rehabilitationssektor und der Pflegesektor. Diese Trennung ist nicht vom Sozialgesetzbuch vorgegeben, sondern historisch gewachsen. Neuere Entwicklungen wie die sektorenübergreifende Versorgung haben das Ziel, diese Trennung zu überwinden.
Wer wann was bezahlt, ist immer wieder beliebtes Thema für IMPP-Fragen, insbesondere bezüglich der Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen. Hier lohnt es sich also durchaus, etwas genauer zu lesen. Insgesamt hilft es schon sehr, wenn man folgende Regel im Kopf behält: Es zahlt jeweils der Träger, der das finanzielle Risiko des Scheiterns trägt, also bei Erwerbstätigen die Rentenversicherung („Rehabilitation vor Rente“), ansonsten überwiegend die Krankenversicherung („Rehabilitation vor Pflege“).